RS OGH 1996/1/30 14Os186/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1996
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Norm

StGB §280

Rechtssatz

Ein Vorsatz, mit dem Waffenvorrat tatsächlich eine größere Zahl von Menschen zum Kampf auszurüsten, ist in subjektiver Hinsicht ebensowenig erforderlich wie die Absicht, damit die innere Sicherheit des Staates zu stören oder den Staat zu bedrohen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0095846

Dokumentnummer

JJR_19960130_OGH0002_0140OS00186_9500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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