Norm
StGB §280Rechtssatz
Ein Vorsatz, mit dem Waffenvorrat tatsächlich eine größere Zahl von Menschen zum Kampf auszurüsten, ist in subjektiver Hinsicht ebensowenig erforderlich wie die Absicht, damit die innere Sicherheit des Staates zu stören oder den Staat zu bedrohen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0095846Dokumentnummer
JJR_19960130_OGH0002_0140OS00186_9500000_003