Norm
PHG §12Rechtssatz
Der Rückgriffsanspruch nach § 12 PHG ist ein eigenständiger Anspruch und nicht etwa der durch eine Legalzession übergegangene Schadenersatzanspruch des Geschädigten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097731Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009