Norm
AngG §26 Z1 III1aRechtssatz
Das Angebot, für eine andere juristische Person als dem Arbeitgeber - in welcher Form auch immer - zu arbeiten, stellt grundsätzlich keine taugliche Alternative dar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeberwechsel, vorzeitiger Austritt, Gesundheitsgefährdung, Austritt, ErsatzarbeitsplatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101810Dokumentnummer
JJR_19960131_OGH0002_009OBA00005_9600000_002