RS OGH 1996/1/31 9ObA5/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1996
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Norm

AngG §26 Z1 III1a
GewO 1859 §82a lita

Rechtssatz

Das Angebot, für eine andere juristische Person als dem Arbeitgeber - in welcher Form auch immer - zu arbeiten, stellt grundsätzlich keine taugliche Alternative dar.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitgeberwechsel, vorzeitiger Austritt, Gesundheitsgefährdung, Austritt, Ersatzarbeitsplatz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101810

Dokumentnummer

JJR_19960131_OGH0002_009OBA00005_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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