Norm
StGB §146 C3Rechtssatz
Der Betrugsschaden trat mit der Übergabe der Ware durch den irregeführten Verkäufer ein, sodaß die später bewirkte Zurückholung der Ware nur den Charakter einer Schadensgutmachung haben konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0094277Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.03.2016