RS OGH 1996/1/31 1Nc3/96a

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Veröffentlicht am 31.01.1996
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Norm

JN §47
ZPO §230a

Rechtssatz

Die Bindungswirkung einer Überweisung nach § 230a ZPO verwehrt dem Adressatgericht eine amtswegige Wahrnehmung seiner Unzuständigkeit auch dann, wenn es sich um eine unprorogable Unzuständigkeit handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1996:RI0000036

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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