RS OGH 1996/2/8 2Ob507/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.02.1996
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Norm

ZPO §395
ZPO §416 Abs3

Rechtssatz

Wird bei Verkündung des Anerkenntnisurteils die Entscheidung im Kostenpunkt der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten, so wird das Urteil erst mit deren Zustellung wirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102783

Dokumentnummer

JJR_19960208_OGH0002_0020OB00507_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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