Norm
ZPO §395Rechtssatz
Wird bei Verkündung des Anerkenntnisurteils die Entscheidung im Kostenpunkt der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten, so wird das Urteil erst mit deren Zustellung wirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102783Dokumentnummer
JJR_19960208_OGH0002_0020OB00507_9600000_001