Rechtssatz
Gründet sich eine Kündigung des Masseverwalters nicht auf § 25 Abs 1 KO und erfolgt fristwidrig, sind die Ansprüche des Arbeitnehmers aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Masseforderungen. Für die analoge Anwendung des § 25 Abs 1 letzter Satz KO für diesen durch § 46 Abs 1 Z 5 KO geregelten Fall besteht mangels einer Gesetzeslücke kein Raum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097919Dokumentnummer
JJR_19960214_OGH0002_009OBA02014_96H0000_003