RS OGH 1996/2/15 15Os113/95, 11Os47/20a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1996
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Norm

StGB §16 Abs1 B
StGB §16 Abs1 F

Rechtssatz

Ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch bei Beteiligung mehrerer setzt eine freiwillige aktive Erfolgsabwendung voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0090274

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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