RS OGH 1996/2/20 10ObS39/96, 10ObS131/99h, 10ObS37/04w, 10ObS84/14x, 10ObS163/16t

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Veröffentlicht am 20.02.1996
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Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Wer sich ohne jeden inneren Zusammenhang mit seiner geschützten Tätigkeit einer leicht erkennbaren Gefahr aussetzt und von dieser Gefahr ereilt wird, kann nicht auf Leistungen der Versicherungsgemeinschaft rechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103154

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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