RS OGH 1996/2/21 7Ob638/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1996
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Norm

UbG §18

Rechtssatz

Auch nach der Einleitung eines Unterbringungsverfahrens ist ein rechtliches Interesse des Kranken an der (gerichtlichen) Feststellung zu bejahen, ob die Unterbringung bereits zu einem früheren Zeitpunkt begonnen hatte und zulässig gewesen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0086315

Dokumentnummer

JJR_19960221_OGH0002_0070OB00638_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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