Norm
EO §382 Abs1 Z6 II6Rechtssatz
Zur Sicherung des auf Unterlassung der Veräußerung oder Belastung einer Liegenschaft gerichteten Begehrens kann eine einstweilige Verfügung im Sinne des § 382 Abs 1 Z 6 EO nicht erlassen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102990Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021