RS OGH 1996/2/21 7Ob526/96, 10Ob94/97i, 4Ob236/18m

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Veröffentlicht am 21.02.1996
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Norm

EO §382 Abs1 Z6 II6

Rechtssatz

Zur Sicherung des auf Unterlassung der Veräußerung oder Belastung einer Liegenschaft gerichteten Begehrens kann eine einstweilige Verfügung im Sinne des § 382 Abs 1 Z 6 EO nicht erlassen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102990

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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