Norm
EO §294 ARechtssatz
Da dem betreibenden Gläubiger nicht die Möglichkeit eröffnet werden darf, gleichsam auf Verdacht zu pfänden, ist ein Exekutionsantrag, in dem der betreibende Gläubiger nur anführt, es bestünden "eventuelle" Ansprüche des Verpflichteten gegen seine Mieter, abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103126Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.02.2015