Norm
MRK Art6 Abs1 II3Rechtssatz
Ein Verzicht auf die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes „Teilnahme eines gesetzlich ausgeschlossenen Richters" wird durch Art 6 MRK nicht ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1996:RS0120944Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.08.2022