Norm
ZPO §502 HI2Rechtssatz
Enthält die Aufsandungserklärung im Pfandbestellungsvertrag die Wendung, es würde in die "Anmerkung der Einverleibung" des Pfandrechtes für eine bestimmte Darlehensforderung eingewilligt, so liegt es in dem dem Rechtsanwender eingeräumten und daher das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ausschließenden Beurteilungsspielraum, ob die Bedenken gerechtfertigt sind, daß bei einer solchen Formulierung wirklich in die Pfandrechtseinverleibung eingewilligt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0083718Dokumentnummer
JJR_19960227_OGH0002_0050OB01182_9500000_001