Norm
ABGB §608Rechtssatz
In der Grundbuchspraxis wurden Eigentumsbeschränkungen durch Besitznachfolgerechte entweder durch eine das Eigentumsrecht beschränkende Wendung bei der Einverleibung selbst oder durch eine Anmerkung im Sinne des § 20 lit a GBG in das Grundbuch eingetragen. Wegen der Rechtsähnlichkeit des Besitznachfolgerechtes mit der fideikommissarischen Substitution folgt der erkennende Senat der letztgenannten Ansicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0083800Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.12.2019