RS OGH 1996/2/27 5Ob509/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1996
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Norm

ABGB §471 I
ABGB §933 Abs2 II
ABGB §1052 A
ABGB §1483
BGB §223
HGB §369

Rechtssatz

Auf das Zurückbehaltungsrecht ist § 1483 ABGB analog anzuwenden. Es ist nicht erforderlich, daß das Zurückbehaltungsrecht vor Verjährung der gesicherten Forderung geltend gemacht wird, es muß nur vor der Verjährung entstanden sein (keine Analogie zu § 933 Abs 2 ABGB).

Entscheidungstexte

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102173

Dokumentnummer

JJR_19960227_OGH0002_0050OB00509_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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