RS OGH 1996/2/28 7Ob2022/96w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1996
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Norm

KlGG allg
KlGG §7
KlGG §7 Abs4

Rechtssatz

Dem Generalpächter, will er im Kündigungsstreit aus der Regel des § 7 Abs 4 Kleingartengesetz Nutzung ziehen, obliegt die gehörige verfahrensrechtliche Geltendmachung seines Ersatzanspruches nach den für eine klageweise Anspruchserhebung anerkannten Grundsätzen. Der Rechtsstreit über Einwendungen gegen die gerichtliche Aufkündigung eines Generalpachtverhältnisses unterliegt wie andere Rechtstreitigkeiten nach der Zivilprozessordnung mangels abweichender Sondervorschriften der Parteienmaxime und nicht dem Grundsatz amtswegiger Stoffsammlung und Interessenwahrung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097141

Dokumentnummer

JJR_19960228_OGH0002_0070OB02022_96W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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