Norm
KO §103Rechtssatz
Die Forderung des Arbeitnehmers im Konkurs des Arbeitgebers ist auch dann ausreichend konkretisiert, wenn für einen bestimmten Monat "Lohn inklusive Überstunden" mit einem Gesamtbetrag, ohne Aufschlüsselung in fortlaufendes Gehalt und Überstundenentlohnung, angemeldet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096956Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.01.2011