- 2 Ob 2019/96t
Entscheidungstext OGH 29.02.1996 2 Ob 2019/96t
Veröff: SZ 69/55
- 2 Ob 13/96
- 7 Ob 54/97k
Auch
- 4 Ob 2197/96h
Entscheidungstext OGH 12.08.1996 4 Ob 2197/96h
Vgl; Beisatz: Jedenfalls dann, wenn der Geschädigte zu einer Leistungsklage genötigt ist, sind gleichzeitig auch alle voraussehbaren künftigen Schäden (mit Feststellungsklage) geltend zu machen. (T1)
- 4 Ob 2356/96s
Entscheidungstext OGH 28.01.1997 4 Ob 2356/96s
Auch; Beis wie T1
- 2 Ob 153/97g
- 2 Ob 263/98k
Auch; nur: Der der Prozessökonomie dienende Zweck des Verjährungsrechtes verbietet es, die Verjährung jedes folgenden Teilschadens erst mit dessen Entstehen beginnen zu lassen. (T2)
- 5 Ob 333/98a
- 2 Ob 362/97t
Vgl auch
- 6 Ob 82/99y
Vgl auch
- 3 Ob 89/99f
- 8 Ob 123/00x
- 2 Ob 188/00m
nur: Der drohenden Verjährung seines Anspruchs auf Ersatz der künftigen, aber schon vorhersehbaren Schäden hat der Geschädigte daher dann, wenn ihm schon ein Primärschaden entstanden ist, mit einer Feststellungsklage innerhalb der Verjährungsfrist zu begegnen. (T3)
- 2 Ob 259/01d
Auch; nur T3
- 1 Ob 12/05d
Auch; nur T3
- 10 Ob 72/07x
Beisatz: Haben sich somit aus einer einzelnen schädigenden Handlung fortlaufend gleichartige schädliche Folgen entwickelt, die in überschaubarem Zusammenhang stehend schon ursprünglich voraussehbar waren, so handelt es sich um einen einheitlichen Schaden, der schon durch die erste schädliche Auswirkung entstanden ist. Für nicht vorhersehbare schädigende Wirkungen eines Schadensfalles beginnt hingegen vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme beziehungsweise sobald - nach einem „Primärschaden" im dargestellten Sinn - mit künftigen Schäden „mit Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist", die Verjährungsfrist neu zu laufen. (T4)
- 2 Ob 241/06i
Auch
- 8 Ob 96/07m
Vgl auch; Beisatz: Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen beginnt, wenn der Geschädigte die Schadenshöhe zwar noch nicht beziffern kann und ihm noch nicht alle Schadensfolgen bekannt sind beziehungsweise diese auch noch nicht zur Gänze eingetreten sind, er jedoch Kenntnis vom Schadenseintritt hat, wobei auch schon der Eintritt eines Teilschadens ausreicht. (T5)
- 1 Ob 66/08z
Auch
- 3 Ob 3/09a
Auch; nur T3
- 1 Ob 4/09h
Auch
- 4 Ob 190/09h
Vgl
- 2 Ob 32/09h
Vgl; Beisatz: Hier: Erkennbarkeit eines Erstschadens bei Wertpapiergeschäften durch Erkennbarkeit von Kursverlusten und der Risikoträchtigkeit von Wertpapieren. (T6)
- 7 Ob 67/10v
Auch
- 8 ObA 66/09b
Auch
- 8 ObA 50/10a
Auch
- 3 Ob 192/10x
- 8 Ob 81/10k
Auch; Beis wie T1
- 1 Ob 85/11y
Entscheidungstext OGH 29.09.2011 1 Ob 85/11y
Vgl auch; Beis wie T5
- 3 Ob 200/11z
Entscheidungstext OGH 18.04.2012 3 Ob 200/11z
Vgl auch; nur T3
- 10 Ob 18/13i
Entscheidungstext OGH 16.04.2013 10 Ob 18/13i
Auch; nur T3
- 8 Ob 66/12g
Entscheidungstext OGH 05.04.2013 8 Ob 66/12g
Auch; Beis wie T5; Veröff: SZ 2013/33
- 4 Ob 102/13y
Entscheidungstext OGH 27.08.2013 4 Ob 102/13y
Vgl auch; nur T3
- 3 Ob 23/14z
Entscheidungstext OGH 08.04.2014 3 Ob 23/14z
Auch
- 1 Ob 81/15s
Entscheidungstext OGH 21.05.2015 1 Ob 81/15s
Vgl auch; Beisatz: Hier: Zur Frage, ob bei einem Verdienstausfall durch einen Krankenstand wegen psychischer Beeinträchtigungen typischerweise auch (erheblich höhere) Einkommensverluste wegen einer künftigen Frühpensionierung wegen Dienstunfähigkeit voraussehbar sind. (T7)
Veröff: SZ 2015/52
- 5 Ob 177/15p
Entscheidungstext OGH 30.10.2015 5 Ob 177/15p
Auch; Beis ähnlich wie T6; Beisatz: Hier: Finanzierungskonzept mit Fremdwährungskredit und Tilgungsträger. (T8)
- 1 Ob 214/15z
Entscheidungstext OGH 31.03.2016 1 Ob 214/15z
Auch
- 5 Ob 68/18p
Auch
- 10 Ob 51/16x
Entscheidungstext OGH 19.07.2016 10 Ob 51/16x
- 1 Ob 88/16x
Entscheidungstext OGH 30.08.2016 1 Ob 88/16x
Auch; Beis wie T6; Beis wie T8, Beisatz: Entscheidend für den Beginn des Fristenlaufs ist bei derartigen Modellen, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte erkennt, dass das Veranlagungs- und/oder Finanzierungskonzept – entgegen den Zusagen – nicht oder nicht im zugesagten Ausmaß risikolos ist. (T9)
- 3 Ob 153/16w
Entscheidungstext OGH 23.11.2016 3 Ob 153/16w
Vgl auch
- 3 Ob 240/16i
Entscheidungstext OGH 22.02.2017 3 Ob 240/16i
Auch
- 1 Ob 190/16x
Entscheidungstext OGH 16.03.2017 1 Ob 190/16x
Beis wie T6; Beis wie T8; Veröff: SZ 2017/34
- 1 Ob 28/17z
Entscheidungstext OGH 16.03.2017 1 Ob 28/17z
Auch; Beis wie T6; Beis wie T8; Beisatz: Für die Frage des Beginns der Verjährungsfrist bei Beratungsfehlern in Bezug auf Veranlagungs? und/oder Finanzierungskonzepte, die eine Kombination von Fremdwährungskrediten mit verschiedenen Tilgungsträgern vorsehen, ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte erkennt oder erkennen musste, dass das Gesamtkonzept den Zusagen nicht entspricht. (T10)
- 9 Ob 39/17a
Entscheidungstext OGH 25.07.2017 9 Ob 39/17a
Auch; nur T3
- 7 Ob 95/17x
Auch
- 4 Ob 94/17b
Entscheidungstext OGH 22.03.2018 4 Ob 94/17b
Auch; Veröff: SZ 2018/23
- 1 Ob 109/18p
- 9 Ob 66/18y
Vgl
- 9 Ob 51/21x
Vgl
- 7 Ob 139/21y
Vgl; Beisatz: Hier: Vermittlung eines Versicherungsvertags, der nicht den Vorgaben des Auftragsgebers entsprach. (T12)
- 2 Ob 122/21m
Vgl; Beis wie T8; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Veranlagung aufgrund von Börsenbriefen. (T13)
- 6 Ob 135/21b
Vgl; nur T3