RS OGH 1996/3/7 15Os30/96, 15Os103/02, 15Os122/02

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Veröffentlicht am 07.03.1996
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Norm

StPO §392

Rechtssatz

Nach gesicherter Rechtsprechung ist außer in Fällen des § 41 Abs 1 GebAG gegen eine Kostenentscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz, gleichgültig, ob dieser als erste oder zweite Instanz eingeschritten ist, ein weiteres Rechtsmittel nicht statthaft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101577

Dokumentnummer

JJR_19960307_OGH0002_0150OS00030_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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