Norm
KartG §41 Abs1 Z3Rechtssatz
Bringt ein Gründungsunternehmen im Zuge der Gründung eines kooperativen Gemeinschaftsunternehmens sämtliche Anteile einer Tochtergesellschaft in das Gemeinschaftsunternehmen ein, geht der Zusammenschlußtatbestand gem.§ 41 Abs.1 Z 3 KartG in der kartellrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens gem.§§ 23ff KartG auf.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 16R142/03z. Diese ist nunmehr unter RW0000580 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000096Im RIS seit
03.11.2011Zuletzt aktualisiert am
03.11.2011