Norm
ABGB §431Rechtssatz
Ein bloß obligatorisches Recht, das nach dem Willen der Parteien nicht verbüchert werden soll, kann einer nicht verbücherten Dienstbarkeit nicht gleichgesetzt werden, weshalb die (restriktiv zu handhabenden) Grundsätze über die Durchbrechung des Eintragungsprinzips hier nicht Anwendung finden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097244Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2020