Norm
ABGB §1497 IRechtssatz
Bei der Fortlaufshemmung nach § 27 Abs 2 KHVG und der Ablaufshemmung durch Vergleichgespräche handelt es sich um zwei verschiedene Hemmungsgründe die nebeneinander auftreten können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102109Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.02.2019