RS OGH 1996/3/19 14Os197/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1996
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Norm

StGB §76

Rechtssatz

Keine allgemeine Begreiflichkeit, wenn ein durch familiären Streit ausgelöster Gemütszustand zu einer Tötungshandlung gegen einen unbeteiligten und ganz willkürlich bestimmten Menschen - wie etwa einen zufällig entgegenkommenden Straßenverkehrsteilnehmer - führt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0099234

Dokumentnummer

JJR_19960319_OGH0002_0140OS00197_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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