Norm
StGB §76Rechtssatz
Keine allgemeine Begreiflichkeit, wenn ein durch familiären Streit ausgelöster Gemütszustand zu einer Tötungshandlung gegen einen unbeteiligten und ganz willkürlich bestimmten Menschen - wie etwa einen zufällig entgegenkommenden Straßenverkehrsteilnehmer - führt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0099234Dokumentnummer
JJR_19960319_OGH0002_0140OS00197_9500000_002