Norm
ASVG §176 Abs1 Z2Rechtssatz
Der Gesetzestext bezieht nur die angemessene Unterstützung der Amtshandlung eines Sicherheitsorganes in den Versicherungsschutz ein, wofür grundsätzlich vorauszusetzen wäre, daß eine Amtshandlung eines Sicherheitsorganes bereits im Gange ist. Hingegen setzen sich die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage auch mit Fällen auseinander, in denen eine Privatperson in Abwesenheit eines Sicherheitsorganes festgehalten wird, ohne daß ausdrücklich ausgesprochen wird, daß die Erstreckung des Versicherungsschutzes auch auf solche Fälle vorgesehen ist. Ob im Hinblick auf den Inhalt der Materialien der diesbezüglich einschränkend gehaltene Gesetzestext in diesem weiten Sinn interpretiert werden kann, blieb in dieser Entscheidung unerörtert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103150Dokumentnummer
JJR_19960326_OGH0002_010OBS00058_9600000_002