RS OGH 1996/3/26 10ObS261/95

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Veröffentlicht am 26.03.1996
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Norm

BAG §17a Abs4
EFZG §2 Abs5

Rechtssatz

§ 17a Abs 4 BAG unterscheidet sich vom § 2 Abs 5 EFZG unter anderem dadurch, daß der Entgeltfortzahlungsanspruch bei einem Lehrling nicht ausgeschlossen ist, wenn er die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104898

Dokumentnummer

JJR_19960326_OGH0002_010OBS00261_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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