RS OGH 1996/3/26 11Os32/96 (11Os33/96)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1996
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Norm

7.ZPMRK Art4 Abs2
StPO §352 Abs2

Rechtssatz

Der Vornahme der für nötig befundenen Vorerhebungen vor der Stellung eines Wiederaufnahmeantrages steht die Rechtskraftwirkung des Einstellungsbeschlusses nicht entgegen, denn das Wiederaufnahmeverfahren bildet in seiner Gesamtheit eine in der Prozeßordnung vorgesehene Durchbrechung dieses Grundsatzes, deren Zulässigkeit im Art 4 Abs 2 des 7. Zusatzprotokolls zur MRK anerkannt wird.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 32/96
    Entscheidungstext OGH 26.03.1996 11 Os 32/96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096022

Dokumentnummer

JJR_19960326_OGH0002_0110OS00032_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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