Norm
7.ZPMRK Art4 Abs2Rechtssatz
Der Vornahme der für nötig befundenen Vorerhebungen vor der Stellung eines Wiederaufnahmeantrages steht die Rechtskraftwirkung des Einstellungsbeschlusses nicht entgegen, denn das Wiederaufnahmeverfahren bildet in seiner Gesamtheit eine in der Prozeßordnung vorgesehene Durchbrechung dieses Grundsatzes, deren Zulässigkeit im Art 4 Abs 2 des 7. Zusatzprotokolls zur MRK anerkannt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096022Dokumentnummer
JJR_19960326_OGH0002_0110OS00032_9600000_002