RS OGH 1996/3/27 7Ob501/96, 5Ob46/07m, 7Ob128/13v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1996
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Norm

ABGB §863 A
AÖSp §2
AÖSp §32

Rechtssatz

Die AÖSp können auch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen beauftragtem Frachtführer und auftraggebenden Spediteur schlüssig vereinbart werden. Dann ist auch die Aufrechnungsbestimmung in § 32 AÖSp zugunsten des Frachtführers anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102506

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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