Norm
StPO §152 Abs5Rechtssatz
Die Verzichtserklärung ist nicht an eine bestimmte Förmlichkeit, etwa an die Ersichtlichmachung des Wortes "Verzicht" im Protokoll, gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097873Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.03.2015