Norm
StPO §252Rechtssatz
Nur ein Verstoß gegen die Verlesungsbeschränkungen und gegen das Umgehungsverbot ist mit Nichtigkeit bedroht, nicht aber im Verstoß gegen § 252 Abs 3 StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096839Dokumentnummer
JJR_19960328_OGH0002_0150OS00001_9600000_001