Norm
MRG §2 Abs3Rechtssatz
Die vom später als Hauptmieter anerkannten formellen Untermieter an den "Untervermieter" geleisteten Mietzinszahlungen sind dem Liegenschaftseigentümer als im Sinne des § 2 Abs 3 MRG erwachsenen Vertragspartner mit Wirkung ex tunc zuzurechnen. Daraus folgt die Rückzahlungspflicht des Liegenschaftseigentümers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097167Dokumentnummer
JJR_19960416_OGH0002_0050OB02057_96B0000_001