RS OGH 1996/4/18 15Os1/96, 15Os46/16b

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Veröffentlicht am 18.04.1996
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Norm

StGB §19 Abs3
StPO §281 Abs1 Z11

Rechtssatz

Die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe in Monaten statt in Tagen verstößt gegen § 19 Abs 3 StGB und bewirkt Nichtigkeit des Ausspruches über die Ersatzfreiheitsstrafe nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096843

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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