Norm
GmbHG §52Rechtssatz
Sobald ein Beschluß auf Erhöhung des Stammkapitals im Firmenbuch eingetragen wurde, ist jede Anfechtung der Übernahmserklärung (des Übernahmsvertrags) gegenüber der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103887Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.11.2011