Norm
ABGB §957Rechtssatz
Wird jemandem die Obhut über sein Fahrzeug durch einen öffentlich-rechtlichen Akt entzogen, kann ihm nicht die Verpflichtung auferlegt werden, eine bestimmte Form der Verwahrung zu fordern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102355Dokumentnummer
JJR_19960423_OGH0002_0010OB02083_96X0000_001