RS OGH 1996/4/23 1Ob2083/96x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1996
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Norm

ABGB §957
ABGB §964
ABGB §1425 I

Rechtssatz

Wird jemandem die Obhut über sein Fahrzeug durch einen öffentlich-rechtlichen Akt entzogen, kann ihm nicht die Verpflichtung auferlegt werden, eine bestimmte Form der Verwahrung zu fordern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102355

Dokumentnummer

JJR_19960423_OGH0002_0010OB02083_96X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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