Norm
GmbHG §52Rechtssatz
Die Übernahmserklärung (der Übernahmsvertrag) wirkt nach der Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch nicht nur gegenüber der Gesellschaft, sondern gegenüber jedermann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103891Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.08.2020