RS OGH 1996/4/23 1RK20/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1996
beobachten
merken

Norm

ASVG §144 Abs3

Rechtssatz

Die Krankenkasse muß sich die fortgesetzte Erbringung von Krankenhauspflege als Sachleistung zurechnen lassen, bis der Versicherte auf den möglichen Wegfall der Leistungsvoraussetzungen hingewiesen wird.

Die Kostenzusage der Krankenkasse gegenüber dem Krankenhaus beinhaltet in der Regel keine Bewilligung von Krankenhauspflege gegenüber dem Versicherten.

Veröff: SGb 1997,127

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1996:RS0107231

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten