Norm
ASVG §144 Abs3Rechtssatz
Die Krankenkasse muß sich die fortgesetzte Erbringung von Krankenhauspflege als Sachleistung zurechnen lassen, bis der Versicherte auf den möglichen Wegfall der Leistungsvoraussetzungen hingewiesen wird.
Die Kostenzusage der Krankenkasse gegenüber dem Krankenhaus beinhaltet in der Regel keine Bewilligung von Krankenhauspflege gegenüber dem Versicherten.
Veröff: SGb 1997,127
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1996:RS0107231Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.02.2014