RS OGH 1996/4/24 7Ra84/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1996
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Norm

ASGG §38 Abs4

Rechtssatz

Bindungswirkung wie Arb 10.842

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7Ra321/02f. Diese ist nunmehr unter RW0000574 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000090

Im RIS seit

03.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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