Norm
ZPO §230aRechtssatz
Ein Revisionsrekurs gegen einen bestätigenden Beschluss des Rekursgerichtes auf Zurückweisung der Klage ist, wenn mit dem Rekurs zugleich ein Überweisungsantrag nach § 230 a ZPO gestellt wurde, über den erst nach Erledigung des Rekurses entschieden werden soll, jedenfalls unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0099922Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022