RS OGH 1996/4/25 2Ob2031/96g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1996
beobachten
merken

Norm

ABGB §1325 A
EKHG §13 Z3

Rechtssatz

Hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung sämtlicher Kosten eines PKW, so sind ihm nicht nur die Kosten eines Gebrauchtfahrzeuges sondern eines Neufahrzeuges zuzusprechen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102107

Dokumentnummer

JJR_19960425_OGH0002_0020OB02031_96G0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten