Norm
ABGB §1325 ARechtssatz
Hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung sämtlicher Kosten eines PKW, so sind ihm nicht nur die Kosten eines Gebrauchtfahrzeuges sondern eines Neufahrzeuges zuzusprechen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102107Dokumentnummer
JJR_19960425_OGH0002_0020OB02031_96G0000_005