RS OGH 1996/4/30 4Ob2086/96k, 7Ob72/08a, 5Ob62/16b, 5Ob99/20z

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Veröffentlicht am 30.04.1996
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Norm

ABGB §831
ABGB §918 Ib1

Rechtssatz

Die Vereinbarung zur Fortsetzung der Gemeinschaft kann wie jedes andere Dauerschuldverhältnis aus wichtigen Gründen vorzeitig aufgelöst werden, insbesondere wenn ihre weitere Erfüllung unmöglich oder unzumutbar wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0098749

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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