Norm
ASGG §65Rechtssatz
Ansprüche, die erst in Zukunft möglicherweise entstehen werden, können in der Regel nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105147Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.06.2010