RS OGH 1996/5/15 9Ob2039/96k, 7Ob2412/96y, 9Ob272/99m, 2Ob218/99v, 10Ob77/01y, 9Ob75/01x, 6Ob151/01a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.1996
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Norm

AußStrG §14 Abs1 C2b
AußStrG §14 Abs1 C2d1
ABGB §154 Abs3 G

Rechtssatz

Ob in concreto die Annahme einer mit Belastungen verbundenen Schenkung - hier einer mit einem Fruchtgenußrecht und Wohnungsrecht sowie einem Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der Eltern und einer Hypothek von rund fünf Millionen S belasteten Liegenschaft an Kinder im Alter von vier und sechs Jahren - zu genehmigen ist, ist eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung im Einzelfall, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt.

Entscheidungstexte

  • 9 Ob 2039/96k
    Entscheidungstext OGH 15.05.1996 9 Ob 2039/96k
  • 7 Ob 2412/96y
    Entscheidungstext OGH 18.12.1996 7 Ob 2412/96y
    nur: Ob in concreto die Annahme einer mit Belastungen verbundenen Schenkung zu genehmigen ist, ist eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung im Einzelfall, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt. (T1)
  • 9 Ob 272/99m
    Entscheidungstext OGH 13.10.1999 9 Ob 272/99m
    nur T1
  • 2 Ob 218/99v
    Entscheidungstext OGH 14.09.2000 2 Ob 218/99v
    nur T1
  • 10 Ob 77/01y
    Entscheidungstext OGH 03.04.2001 10 Ob 77/01y
    Vgl auch; nur T1
  • 9 Ob 75/01x
    Entscheidungstext OGH 28.03.2001 9 Ob 75/01x
    nur: Ob in concreto die Annahme einer mit Belastungen verbundenen Schenkung - hier einer mit einem Wohnungsrecht sowie einem Veräußerungsverbot und Belastungsverbot zugunsten der Eltern belasteten Liegenschaft an Kinder - zu genehmigen ist, ist eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung im Einzelfall, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt. (T2)
  • 6 Ob 151/01a
    Entscheidungstext OGH 05.07.2001 6 Ob 151/01a
    Auch
  • 8 Ob 143/09a
    Entscheidungstext OGH 23.03.2010 8 Ob 143/09a
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Ob ein im Verlassenschaftsverfahren nach dem verstorbenen Vater der Pflegebefohlenen getroffenes Erbteilungsübereinkommen dem Kindeswohl entspricht, ist eine nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zu treffende Entscheidung, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt. (T3)
  • 6 Ob 78/13h
    Entscheidungstext OGH 08.05.2013 6 Ob 78/13h
    nur T1
  • 3 Ob 99/14a
    Entscheidungstext OGH 25.06.2014 3 Ob 99/14a
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Verweigerte Genehmigung eines Kaufvertrags mit Wiederkaufsrecht zwecks Erhalt einer Mietwohnung. (T4)
  • 4 Ob 64/15p
    Entscheidungstext OGH 22.04.2015 4 Ob 64/15p
    Auch; Beisatz: Hier: Verweigerung der Genehmigung einer auf Zivilteilung gerichteten Teilungsklage. (T5)
  • 8 Ob 107/18w
    Entscheidungstext OGH 19.12.2018 8 Ob 107/18w
    nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097948

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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