Norm
AußStrG §14 Abs1 C2bRechtssatz
Ob in concreto die Annahme einer mit Belastungen verbundenen Schenkung - hier einer mit einem Fruchtgenußrecht und Wohnungsrecht sowie einem Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der Eltern und einer Hypothek von rund fünf Millionen S belasteten Liegenschaft an Kinder im Alter von vier und sechs Jahren - zu genehmigen ist, ist eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung im Einzelfall, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097948Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.02.2019