Norm
EO §291aRechtssatz
In der Regel werden besonders umfangreiche gesetzliche Unterhaltspflichten in dem Fall, daß den Verpflichteten Unterhaltspflichten für bis zu fünf Personen treffen, nicht vorliegen. In einem solchen Fall könnten nur besondere außergewöhnliche Umstände die Erhöhung des unpfändbaren Betrags gemäß § 292a Z 5 EO über das "Existenzminimum" des § 291a EO hinaus rechtfertigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102757Dokumentnummer
JJR_19960515_OGH0002_0030OB02047_96T0000_001