Norm
DSt 1990 §1 Abs1 C4Rechtssatz
Wenn ein Rechtsanwalt die ihm als Treuhänder übertragenen Aufgaben nicht entsprechend dem Treuhandauftrag erfüllt, verletzt er selbst dann Berufspflichten, wenn mit diesem treuewidrigen Verhalten kein vermögensrechtlicher Nachteil für den Treugeber verbunden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101382Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2020