Norm
ABGB §140 BdRechtssatz
Rückzahlungen auf Wohnungskredite und Ratenzahlungen aus Wohnbauförderungsdarlehen bilden keine Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob der Unterhaltspflichtige die ihm gehörende Wohnung, auf die die Rückzahlungen zu leisten sind, selbst benützt, leerstehen läßt oder vermietet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097136Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.06.2011