Norm
ABGB §569Rechtssatz
Für ein gemäß § 569 ABGB von einem Minderjährigen oder einem unter Sachwalterschaft stehenden Betroffenen mündlich vor Gericht erklärtes Testament ist die Protokollierung mittels Schallträgers im Sinne der Vorschriften der ZPO (§§ 212 ff ZPO) zulässig. Eine analoge Anwendung der sich aus diesen Vorschriften ergebenden Parteienrechte ist nicht geboten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105322Dokumentnummer
JJR_19960523_OGH0002_0060OB02125_96K0000_001