Norm
AVRAG §3 Abs1Rechtssatz
Wird die von mehreren Zustellern ausgeübte Hauszustellung von Zeitschriften als ein Teil von anderen Zustellungsarten im Rahmen eines Werkvertrages von einem Unternehmen auf ein anderes übertragen, geht damit ein Betriebsteil im Sinne dieser Bestimmung über, zumal neben der Zustellung auch andere Aufgaben zu erfüllen waren, wie zum Beispiel das Durchführen von Inkasso, die Werbung für (neue) Abonnenten, wofür eine gewisse Organisation erforderlich war, die ebenfalls übertragen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101977Dokumentnummer
JJR_19960523_OGH0002_008OBA02020_96H0000_001