Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Das unter Anwendung der Prozentkomponente gewonnene Pauschalierungsergebnis ist nur bei besonderen, atypischen Verhältnissen zu korrigieren (so schon 6 Ob 566/90). Bescheidenere Verhältnisse des betreuenden Elternteiles sind nur im Extremfall von Bedeutung, wenn ein krasses Mißverhältnis zwischen dem Kind und dem Elternteil, in dessen Haushalt es aufwächst, vermieden werden soll. Die bloße Tatsache, daß die Mutter im Haushalt tätig ist und über kein eigenes Einkommen verfügt, rechtfertigt noch keineswegs eine Kürzung des prozentuell errechneten Geldunterhaltes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102050Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.07.2021