RS OGH 1996/5/23 6Ob2080/96t, 6Ob70/01i, 3Ob187/20a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1996
beobachten
merken

Norm

ABGB §140 Ca

Rechtssatz

Die Anrechnung fiktiver Mieteinnahmen als eigene Einkünfte im Sinne des § 140 Abs 3 ABGB setzt voraus, daß eine Vermietung von Räumlichkeiten durch die unterhaltsberechtigten Kinder zumutbar wäre. Eine Vermietung ist grundsätzlich dann unzumutbar, wenn der Unterhaltsberechtigte die Wohnung in Eigennutzung genommen hat (so schon 6 Ob 569/91 = EFSlg 65058).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 2080/96t
    Entscheidungstext OGH 23.05.1996 6 Ob 2080/96t
  • 6 Ob 70/01i
    Entscheidungstext OGH 13.09.2001 6 Ob 70/01i
    Auch; Beisatz: Dem Kind können Bemühungen um leicht erzielbare Erträgnisse zugemutet werden. Hier wurde also der Anspannungsgrundsatz zumindest in eingeschränkter Form auf den Unterhaltsberechtigten angewendet. (T1)
    Veröff: SZ 74/154
  • 3 Ob 187/20a
    Entscheidungstext OGH 20.01.2021 3 Ob 187/20a
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102053

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten