Norm
ABGB §140 CaRechtssatz
Die Anrechnung fiktiver Mieteinnahmen als eigene Einkünfte im Sinne des § 140 Abs 3 ABGB setzt voraus, daß eine Vermietung von Räumlichkeiten durch die unterhaltsberechtigten Kinder zumutbar wäre. Eine Vermietung ist grundsätzlich dann unzumutbar, wenn der Unterhaltsberechtigte die Wohnung in Eigennutzung genommen hat (so schon 6 Ob 569/91 = EFSlg 65058).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102053Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2021