Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Im Falle der zur Einzelrechtsnachfolge eines neuen Gemeinschafters führenden Veräußerung eines Miteigentumsanteils ist dieser grundsätzlich nicht an eine Benützungsvereinbarung gebunden; der Titel für eine Beibehaltung der bisherigen Benützungsverhältnisse geht aber nicht verloren. Ein Feststellungsbegehren in der Form, daß eine bindende Benützungsvereinbarung nicht besteht, ist jedoch nicht möglich. Eine Änderung der Benützungsvereinbarung kann nur durch den Außerstreitrichter erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096649Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018